Vorsorglich möchten wir alle Mitglieder der Tennisabteilung informieren, dass gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung und anschließender Gesamtausschussversammlung in 2017 bestätigt mit Wirkung 01.Januar 2018 die Einführung eines Arbeitsdienstes erfolgt ist.
Im Folgenden hier die Regelungen mit aktuellem Stand 2020:
Jedes aktive Mitglied zwischen 16 und 70 Jahren ist verpflichtet, im Kalenderjahr 12 Stunden Arbeitsdienst zu verrichten.
Diese Stunden sollen hauptsächlich für den jährlichen Auf- und Abbau der Tennishalle abgeleistet werden. Sollte ein Mitglied an diesen Terminen verhindert sein, so kann in Absprache mit dem Vorstand eine alternative Tätigkeit gefunden werden, welche gleichwertig mit dem Hallen Auf- und Abbau gewertet wird!
Leistet ein Mitglied seine Stunden in diesem Jahr nichtoder nur anteilig, wird zu Beginn des Folgejahrs für jede nicht geleistete Stunde eine Gebühr von 8,00 EURO pro Stunde erhoben. Für Schüler und Studenten, die einen verminderten Beitrag zahlen, reduziert sich der Betrag für nicht geleistete Stunden oder anteilige Stunden auf 4,00 EURO pro Stunde.